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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der memora - miete den moment​ Daniel Zimmer Simon Bleier GbR (im weiteren Verlauf: memora) und ihren Kunden über die Vermietung von Geräten und Accessoires für Veranstaltungen.

 

§2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald eure Buchungsanfrage von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde.

 

§3 Mietgegenstand
memora vermietet Geräte und Accessoires für Hochzeiten, Geburtstage und andere Events. Die Gegenstände werden in einwandfreiem, funktionsfähigem und sauberem Zustand übergeben. Kleinere Gebrauchsspuren, die die Funktion nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

 

§4 Mietdauer & Rückgabe
Die Mietdauer wird individuell vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände fristgerecht und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Schäden oder Verluste sind unverzüglich zu melden.

Verlängert der Mieter die Mietdauer ohne Absprache, kann memora eine Nachberechnung erheben.
Schäden oder Verluste sind unverzüglich mitzuteilen.

 

§5 Mietpreis & Zahlung

  1. Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder dem individuellen Angebot.

  2. Für alle Geräte aus dem Food- & Drink-Sortiment berechnen wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10 % des Mietpreises.

  3. Der Mietpreis ist im Voraus zu zahlen. Bei Bedarf kann eine Kaution verlangt werden.

  4. ​Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer. memora nimmt als Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ein und weist daher auf den Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.

§5a Zubehör & Verbrauchsmaterialien

  1. memora bietet zu bestimmten Mietgegenständen ergänzendes Zubehör oder Verbrauchsmaterialien (z. B. Hot-Dog-Tüten, Popcorn-Tüten, Zuckerwatte-Stäbchen etc.) an.

  2. Diese Artikel sind nicht Bestandteil des Mietgegenstands, sondern separate Kaufartikel und werden gemäß der Angabe auf den entsprechenden Produktdetailseiten berechnet.

  3. Verbrauchsmaterialien sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Eine Rückerstattung nicht genutzter Artikel erfolgt nicht.

§6 Abholung & Lieferung

  1. Abholung
    Unsere Mietgeräte können kostenlos an unserem Standort abgeholt werden. 

  2. Lieferung
    Auf Wunsch liefern wir die Geräte gerne direkt zu eurer Eventlocation. 
    Die Liefergebühren richten sich nach der Entfernung vom Standort:

  • Bis 25 km: 25 €

  • Bis 50 km: 50 €

  • Bis 75 km: 75 €

  • Bis 100 km: 100 €

Die Abrechnung der Liefergebühren erfolgt zusammen mit dem Mietpreis. Für Entfernungen über 100 km erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.

§7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich

  • die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden,

  • die Geräte sauber und vollständig zurückzugeben (soweit keine Reinigungsgebühr anfällt),​

  • die Mietgegenstände nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verändern.

§8 Besondere Nutzungshinweise für Effektgeräte (Nebel / Seifenblasen)

  1. Nebelmaschine

a) Der Mieter verpflichtet sich, die Nutzung der Nebelmaschine vorab mit dem Betreiber der Veranstaltungsstätte abzustimmen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf vorhandene Rauchmelder, Brandmeldeanlagen oder sonstige sicherheitsrelevante Einrichtungen.

b) Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Betrieb der Nebelmaschine Fehlalarme auslösen und dadurch Kosten entstehen können (z. B. Gebühren für Feuerwehreinsatz, Sicherheitsdienst oder Gebäudemanagement).

c) Die Nebelmaschine darf ausschließlich bestimmungsgemäß und nur mit geeignetem Nebelfluid betrieben werden. Die Verwendung von Wasser oder sonstigen Fremdflüssigkeiten ist untersagt.

d) Der Betrieb hat nur in geeigneten, ausreichend belüfteten Bereichen zu erfolgen. Der Nebelausstoß darf nicht direkt auf Personen gerichtet werden. Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten.

e) Für Kosten, Schäden oder Folgeschäden, die durch eine nicht abgestimmte oder unsachgemäße Nutzung entstehen, haftet der Mieter.

  2. Seifenblasenmaschine

a) Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass beim Betrieb einer Seifenblasenmaschine Seifenblasenfluid auf dem Boden oder anderen Oberflächen abgelagert werden kann. Dadurch kann Rutschgefahr entstehen.

b) Der Mieter ist verpflichtet, den Einsatzbereich vorab auf Eignung zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen zu treffen (z. B. Platzierung außerhalb von Laufwegen, Absicherung von glatten Böden, regelmäßige Reinigung).

c) Der Betrieb hat ausschließlich bestimmungsgemäß und nur mit geeignetem Seifenblasenfluid zu erfolgen. Die Verwendung anderer Flüssigkeiten ist untersagt.

d) Für Schäden, Reinigungskosten oder Folgekosten (z. B. beschädigte Bodenbeläge, Ausrutschen von Gästen, zusätzliche Reinigung durch die Location), die durch den Einsatz der Seifenblasenmaschine entstehen, haftet der Mieter, soweit diese durch unsachgemäßen Betrieb oder fehlende Absicherung verursacht wurden.

§9 Haftung & Schäden

  1. Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden oder Verluste an den Mietgegenständen, soweit er diese zu vertreten hat.

  2. Bei Verlust, Diebstahl oder irreparablen Schäden kann memora Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts verlangen.

  3. Für gewöhnliche Abnutzung der Geräte haftet der Mieter nicht.

 

§10 Stornierungen

  • Stornierungen bis 14 Tage vor Mietbeginn sind kostenlos.

  • Bei Stornierungen 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn fallen 50 % des Mietpreises an.

  • Bei Stornierungen ab 6 Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis fällig.

Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

§11 Reinigung

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Für alle Geräte aus dem Food- & Drink-Sortiment berechnen wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10 % des Mietpreises. Diese Gebühr deckt die fachgerechte Reinigung und Wartung der Geräte nach der Rückgabe ab.

Sollte ein Gerät übermäßig verschmutzt oder beschädigt zurückgegeben werden, behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten für Reinigung oder Instandsetzung in Rechnung zu stellen.

 

§12 Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung

  1. memora haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für Schäden, die memora vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Schäden, die durch (grob) fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Mieters oder von Veranstaltungsteilnehmern entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet memora nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. memora haftet nicht für Ausfälle oder Schäden, die durch äußere Umstände entstehen, auf die memora keinen Einfluss hat (z. B. Wetter, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Eingriffe Dritter).

  4. memora übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgekosten, die durch unsachgemäße Nutzung der Mietgeräte oder fehlende Abstimmung mit der Location entstehen (z. B. ausgelöste Brandmeldeanlage, zusätzliche Reinigungskosten, Feuerwehreinsatzkosten).

§13 Eigentumsvorbehalt

Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von memora.
Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

§14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von memora. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2026

memora – miete den moment | Daniel Zimmer & Simon Bleier GbR

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